Quali

Besondere Leistungsfeststellung: Fächer, Form, Aufgabenstellung, Inhalt und Durchführung

A) Welche Fächer werden geprüft?

Die besondere Leistungsfeststellung umfasst
1. für alle teilnehmenden Schüler die Fächer Mathematik, Deutsch und AWT,
2. nach Wahl des Schülers eines der Fächer Englisch, PCB, oder GSE,
3. das Wahlpflichtfach GtB, KtB oder HsB, das der Schüler besucht hat,
4. nach Wahl des Schülers eines der Fächer Religionslehre, Ethik, Sport, Musik, Kunsterziehung, Informatik, Kurzschrift, WtG; hierbei kann nur ein Fach gewählt werden, das der Schüler als benotetes Fach besucht hat.

B) Wie lange dauern die einzelnen Prüfungen?

1. Deutsch 180 Minuten
2. Mathematik 100 Minuten
3. Englisch und Deutsch als Zweitsprache
a) schriftlich 90 Minuten
b) mündlich 15 Minuten
4. AWT 60 Minuten
5. PCB und GSE 60 Minuten
6. Religion und Ethik 50 Minuten 7. Musik 30 Minuten 8. GtB 240 Minuten
9. KtB 100 Minuten
10. HsB
a) praktischer Teil 150 Minuten
b) schriftlicher Teil 50 Minuten
11. Kunsterziehung und WtG 150 Minuten
12. Informatik 120 Minuten
13. Sport (Theorie) 30 Minuten

C) Wie errechnet sich die Gesamtnote?

Vor Beginn der Prüfung erhalten die Schüler die Jahresfortgangsnoten der Fächer, in denen sie sich der besonderen Leistungsfeststellung unterziehen.
Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt: Die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung werden für alle Fächer zusammengezählt. Dabei sind die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung in den Fächern Deutsch, Mathematik, GSE, PCB, Englisch und Deutsch als Zweitsprache doppelt zu zählen. Die erzielte Notensumme wird durch den Teiler 18 geteilt.
Der qualifizierende Hauptschulabschluss ist erreicht, wenn der Schüler eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erzielt hat; dabei bleibt die zweite Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.

Anmerkung: Die Gesamtnote setzt sich also zu 50% aus den Jahresfortgangsnoten und zu 50% aus den Prüfungsnoten zusammen.

Hier gibt es Informationen zu den Prüfungsterminen.